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   BGH, 14.06.1974 - I ZR 105/73   

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https://dejure.org/1974,7113
BGH, 14.06.1974 - I ZR 105/73 (https://dejure.org/1974,7113)
BGH, Entscheidung vom 14.06.1974 - I ZR 105/73 (https://dejure.org/1974,7113)
BGH, Entscheidung vom 14. Juni 1974 - I ZR 105/73 (https://dejure.org/1974,7113)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Unentgeltliche Verteilung von Warenproben - Verschenken von Ware zu Wettbewerbszwecken - Anerkennung des Probezwecks - Erforderliche Menge für eine Erprobung

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 26.02.1965 - Ib ZR 51/63

    Kleenex

    Auszug aus BGH, 14.06.1974 - I ZR 105/73
    Trifft letzteres zu und handelt es sich um eigens hergestellte Probepackungen, wird gegen die unentgeltliche Verteilung in der Regel selbst dann nichts einzuwenden sein, wenn sie in großer Breite und auf längere Dauer geschieht (BGHZ 43, 278, 280 - Kleenex; BGH GRUR 1969, 295, 297 - Goldener Oktober).
  • BGH, 22.02.1957 - I ZR 68/56

    Werbung durch Massenverteilung von Warenproben

    Auszug aus BGH, 14.06.1974 - I ZR 105/73
    In der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist auf diesen für die wettbewerbsrechtliche Beurteilung maßgebenden Gesichtspunkt insbesondere in Fällen hingewiesen worden, in denen im Handel übliche Wareneinheiten (sog. Originalware) unentgeltlich verteilt worden waren (BGHZ 23, 365, 369 - SUWA; Kleenex a.a.O. S. 284).
  • BGH, 30.10.1962 - I ZR 128/61

    - Zahnprothese-Pflegemittel -, Werbung mit Konkurrenzerzeugnissen, Beipacken

    Auszug aus BGH, 14.06.1974 - I ZR 105/73
    Das Berufungsgericht hat auch nicht verkannt, daß die Entscheidung, ob eine Warenprobe anzunehmen ist, der erforderliche Probezweck also anzuerkennen ist, in erster Linie nach der wettbewerblichen Wirkung der Werbegabe auf den Empfänger zu beurteilen ist (BGH GRUR 1963, 197, 200 - Zahnprothesen-Pflegemittel).
  • BGH, 22.01.1969 - I ZR 49/67

    Klage gegen einen Weinhändler wegen Verstoßes gegen die guten Sitten im

    Auszug aus BGH, 14.06.1974 - I ZR 105/73
    Trifft letzteres zu und handelt es sich um eigens hergestellte Probepackungen, wird gegen die unentgeltliche Verteilung in der Regel selbst dann nichts einzuwenden sein, wenn sie in großer Breite und auf längere Dauer geschieht (BGHZ 43, 278, 280 - Kleenex; BGH GRUR 1969, 295, 297 - Goldener Oktober).
  • BGH, 14.06.1974 - I ZR 104/73

    Colgate

    Auszug aus BGH, 14.06.1974 - I ZR 105/73
    Hierüber ist zwischen den Parteien ein weiterer Rechtsstreit anhängig, der ausschließlich die Werbeaktion der Beklagten im Regierungsbezirk Köln zum Gegenstand hat (23 O 74/71 LG Köln - 6 U 122/72 OLG Köln -I ZR 104/73).
  • RG, 26.01.1938 - VI 220/37

    Kann sich ein Kläger, dem das Landgericht bei Festsetzung von Rentenbezügen

    Auszug aus BGH, 14.06.1974 - I ZR 105/73
    Ob dieser Auslegung des Klageantrags durch Landgericht und Oberlandesgericht zu folgen ist, kann offenbleiben, weil ein etwaiger Verstoß des Landgerichts gegen § 308 ZPO jedenfalls dadurch gegenstandslos geworden ist, daß der Kläger die Zurückweisung der Berufung der Beklagten beantragt hat (RGZ 157, 23 f; BGH LM Nr. 3 zu § 308 ZPO).
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